Caspar-Florens von Consbruch - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht

Erbrecht & Vorsorge

„Zwei Dinge sind sicher: der Tod und die Steuer“ (Benjamin Franklin)

Wegen der Steuern fragen Sie Ihren Steuerberater, bei allem anderen, was es an komplizierten Sachverhalten zu regeln gibt, sind Sie hier richtig. Schon einfache Regelungen können erheblichen Streit vermeiden – wenn es aber doch zu spät für ein „ordentliches” Testament ist, also darum geht, Ansprüche als Erbe durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, sind Sie hier ebenfalls richtig:

Im Einzelnen helfe ich Ihnen…

  • bei der Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen (Erbe, Vermächtnis oder Pflichtanspruch)
  • bei Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • bei der Gestaltung Ihres Testaments (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Notar, besonders, wenn Grundstücke berührt sind).
  • bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in Erbstreitigkeiten.
  • bei der Vorsorgeplanung außerhalb des Testaments: hierzu zählen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung, die heutzutage immer wichtiger werden.