Caspar-Florens von Consbruch - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht

Agrarrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat sich in den vergangenen Jahren gleichzeitig so dynamisch entwickelt und ist so kompliziert geworden, wie es beim Agrarrecht der Fall ist.

Der „Fachanwalt für Agrarrecht”, den ich seit 2012 führe, war nur eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass ich mich seit langer Zeit intensiv in diesem Bereich betätige.

Das liegt sicher daran, dass ich vor meiner juristischen Ausbildung bereits eine land- und forstwirtschaftliche Lehrzeit absolviert habe und seither immer wieder mit Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Land- und Forstbetrieben zu tun hatte.

Dies beginnt mit dem sehr speziellen landwirtschaftlichen Erbrecht, nicht nur im Bereich der Höfeordnung; geht weiter mit dem Verwaltungsrecht (kaum ein Schweinestall wird heute noch ohne rechtliche Begleiterscheinungen gebaut), dem besonderen Sozialversicherungsrecht in der Land- und Forstwirtschaft und nicht zuletzt dem Jagdrecht mit den Besonderheiten der Pachtverträge, des Wildschadenersatzes und des Waffenrechts.

Auch „cross compliance” gehört dazu oder die Begleitung und Vertretung von Landwirten beim Flurbereinigungsverfahren oder in Verfahren zum freiwilligen Landtausch.